Rehasport

Was erwartet Sie in einer Rehabilitationssportgruppe?

In der Sportgruppe treffen Sie Menschen, die ähnlich wie Sie von einer chronischen Erkrankung betroffen sind. Neben dem gemeinsamen Sporttreiben sind der Austausch mit anderen sowie der individuelle Umgang wichtige Elemente des Rehabilitationssports.
Die maximale Zahl der Teilnehmer/-innen einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich 15 Teilnehmer/-innen,) in Herzgruppen ggf. bis zu 20 und bei Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins max. 12 Teilnehmer/-innen entsprechend geringer. In Gruppen für Kinder sowie schwerstbehinderte Menschen ist die Zahl der Teilnehmer/-innen entsprechend geringer. Die Dauer einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich mindestens 45 Minuten, beim Rehabilitationssport in Herzgruppen mindestens 60 Minuten.

Nähere Informationen zum Download: Wegweiser-Rehabilitation.pdf

Was müssen Sie tun?

1. Wenn Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt den Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport sieht, wird das Formular Muster 56 ausgefüllt, welches Sie bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse erhalten.

2. Dieses ausgefüllte Formular übergeben Sie Ihrer Krankenkasse und lassen sich die Kostenübernahme genehmigen.

3. Wenn Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie eine Rehabilitations Gruppe auswählen und mit dem Sport beginnen

Bei der Suche nach einer für Sie passenden Gruppe wenden Sie sich bitte an das Büro des Vereins. Den Kontakt finden Sie auf der Seite unter Kontakt.

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilita­tionssport ist zwischen den Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt. Wenn Sie dem Verein, in dem Sie Rehabilitations­sport machen wollen, eine durch Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen für Sie keine Kosten. Ein Ziel des Rehabilitationssports ist es, jede Teil­nehmerin/jeden Teilnehmer an ein lebensbeglei­tendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nach­haltigkeit zu sichern.

Ein Vorschlag in eigener Sache:

Wenn die Verordnung ausgelaufen ist, trennen sich vielleicht einige der Teilnehmer. Andere möchten sich weiterhin treffen, weil sich freundschaftliche oder soziale Kontakte ergeben haben. So steht demnach kein Grund entgegen, während des Verordnungszeitraums freiwillig eine Mitgliedschaft im Verein abzuschliessen, mit der Sie zusätzliche Vereinsangebote nutzen können und die Arbeit des Vereins unterstützen, denn:

Ohne Mitglieder – kein Verein – kein Rehasport!

Im Downloadbereich finden Sie den Mitgliedsantrag zum Ausdrucken oder als direkt am Bildschirm ausfüllbares PDF das Sie dann per Mail an uns senden können.

Kommentare sind geschlossen.